Es ist in allen Schwimmkursen ausdrücklich verboten, Bild- oder Videomaterial anzufertigen.
Dies hat rechtliche Hintergründe und soll die Teilnehmer sowie unsere Kursleiter schützen. Dieses Verbot gilt für
- die Schwimmhalle und damit den Schwimmkurs an sich,
- den Bereich der sanitären Anlagen (Duschen und Toiletten),
- sowie die Umkleiden und sämtliche zum Schwimmbad gehörenden Gänge, Wege etc.
Dabei ist es irrelevant, ob das Bild- oder Videomaterial für den privaten Gebrauch ist, nur das eigene Kind abgebildet ist o.ä.