Kann ich eine unverbindliche Probestunde absolvieren?
Probestunden sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren vielen ausgebildeten Trainern und Übungsleitern werden wir aber mit Sicherheit auch für Ihr Kind ein guter Begleiter auf dem Weg zum sicheren Schwimmer sein.
Wie lange dauert es, bis mein Kind schwimmen kann?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es von vielen Faktoren abhängig ist, wie schnell ein Kind das sichere Schwimmen erlernt. Als Beispiel sollen hier nur einige genannt werden:
(Vor-) Erfahrungen in Bezug auf das Element Wasser, die ihr Kind bereits gesammelt hat, Alter des Kindes, motorische Fähigkeiten, Wunsch des Kindes, das Schwimmen zu erlernen, Temperament (ängstlich, sehr mutig, lebhaft) u.v.m. Wichtig für den Erfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Kurs, da Pausen z.B. durch andere Termine immer zu einem Rückschritt führen.
Der Deutsche Schwimmverband (DSV) gibt als ungefähren Zeitraum ein Jahr an, bis ein wassergewöhntes Kind (in unserem Kurssystem bedeutet das, dass bereits alle Motivationsabzeichen absolviert sein müssen) das Seepferdchen schafft.
Wir können und werden keine Garantie dafür abgeben, bis wann Ihr Kind bspw. das Seepferdchen schafft oder zu einem sicheren Schwimmer wird, da wir die verschiedenen Einflussfaktoren nur bedingt beeinflussen können. Es verhält sich hier ähnlich wie in der Schule, wo verschiedene Kinder unterschiedlich schnell lernen.
Wie lange bleibt mein Kind in dem gebuchten Kurs? Wie geht es weiter?
Ihr Kind verbleibt in seinem Kurs, bis es das Ziel des Kurses erreicht hat. Dieses Ziel ist immer anhand des nächsthöheren Kurses zu erkennen (bspw. hat der Kurs Anfängerschwimmen das Ziel, den Krebs zu erreichen). Danach wechselt das Kind in den nun passenden Kurs. Die Kurse sind fortlaufend und enden, wenn Sie kündigen (siehe „Wie kündige ich einen Kurs?“). Solange wir nichts von Ihnen hören, belassen wir das Kind auch bei einem Kurswechsel in den nächst höheren Kurs in der gleichen Schwimmzeit. Bitte teilen Sie uns daher Wechselwünsche (andere Zeit, anderer Tag) frühzeitig schriftlich (E-Mail) mit, damit wir diese bei der Planung berücksichtigen können.
Was muss ich im Krankheitsfall tun? Werden mir die Kosten erstattet?
Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt einen Kurstermin verpassen, dann geben Sie bitte in der folgenden Kursstunde dem/der Übungsleiter/in Bescheid. Sollte Ihr Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Kurs teilnehmen können, würden wir uns über eine Rückmeldung freuen (telefonisch oder per E-Mail), wir geben die Information über den krankheitsbedingten Ausfall dann an unsere Übungsleiter weiter.
Da unabhängig von einem solchen Einzelfall unsere laufenden Kosten weiterhin bestehen, können wir die ausgefallenen Übungsstunden weder finanziell zurückerstatten, noch ist es organisatorisch möglich, die Stunden nachzuholen.
Warum soll mein Kind nach dem erreichten Seepferdchen noch weiter schwimmen?
Bringen die Kinder stolz ihr Seepferdchenabzeichen mit nach Hause, ist man als Elternteil „stolz wie Oscar“ und gleichzeitig auch froh, dass die Fahrerei zum Schwimmkurs ein Ende hat. Die Folge ist dann häufig, dass sich in der Zeit danach keine Gelegenheit bietet, mit dem Kind schwimmen zu gehen oder aber es will mit Ihnen im Schwimmbad nur spielen. Für Kinder ist es allerdings besonders wichtig, das gerade Erlernte weiter zu üben, um es zu festigen. Auch ist ihr Kind mit dem Erlangen des Seepferdchens kein sicherer Schwimmer, denn lediglich die Distanz von 25m ist geübt. Schnell ist man aber in offenen Gewässern weiter geschwommen und muss nun auch noch zurück. Dafür reichen dann weder Kraft noch Kondition. Auch beim gemeinsamen Schwimmbadbesuch mit Freunden überschätzen sich die Kinder immer wieder und die helfende Hand des Übungsleiters fehlt plötzlich. Wir empfehlen daher nach dem erfolgreichen Erlangen des Seepferdchen-Abzeichens die Teilnahme an unserem Kurs „Kleine Seepferdchen“. Hier festigen wir spielerisch das Erlernte und verbessern die Ausdauer, während zeitgleich weitere Schritte im Bereich der Technik absolviert werden.
Wieso haben am Ende des Kurses nicht alle Kinder den gleichen Leistungsstand?
Jeder Mensch ist ein Individuum und folglich ist auch jedes Kind anders. Deshalb kann man nicht festlegen, dass ein Kind die gleichen Entwicklungssprünge in der selben Zeit macht wie ein anderes: manchmal geht es etwas schneller, ein anderes Mal dauert es ein wenig länger. Uns ist wichtig, jedes Kind individuell zu betrachten und zu fördern, weshalb wir auch unsere Gruppengröße möglichst klein halten. Kinder lernen jedoch nicht nur unterschiedlich schnell, sie tun dies auch in einer Art Wellenform. Es gibt Phasen, da macht ein Kind vermeintlich riesige Entwicklungssprünge und die Hoffnung ist groß, dass es in genau dem Tempo weitergeht. Doch dann kommt eine Phase, in der sich diese Entwicklungssprünge nicht mehr zeigen und das Kind auf seinem Leistungsniveau vermeintlich stehen bleibt. Doch Kinder bleiben in ihrer Entwicklung nie stehen. Sie benötigen lediglich ab und an einen gewissen Zeitraum, in dem sie die vergangene Entwicklung verarbeiten und gleichzeitig festigen müssen. Nach außen wirkt es so, als gäbe es in dieser Zeit keinen Fortschritt, den wird es aber gewiss in der Folge geben.
Wann beginnen neue Kurse?
Unsere Kurse starten jeweil nach den Weihnachts- bzw. Sommerferien. Die genauen geplanten Starttermine finden Sie auf unserer Homepage (siehe Kurstermine unter www.swimming-turtles.de/startseite/kalender). Diese Starttermine des möglichen Folgekurses finden Sie in der Regel 4-8 Wochen vor Ende des aktuell laufenden Kurses.
Kann ich in einen laufenden Kurs einsteigen?
Bei unseren Eltern-Kind-Schwimmkursen können Sie jederzeit einsteigen.
Im Bereich der Nichtschwimmer ist ein Quereinstieg in der Regel nicht sinnvoll und wird von uns daher auch nicht angeboten, da die verschiedenen Kurstermine auf dem Gelernten der Vorstunden aufbauen. Bei entsprechend großer Nachfrage und Kapazitäten unsererseits versuchen wir, einen zusätzlichen Kurs einzurichten, der zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Halbjahres startet (in der Regel nach den Oster- bzw. Herbstferien).
Was bringe ich zur Kursstunde mit?
- Badeanzug / Badehose (bitte keine lange Schwimmshorts oder einen Neoprenanzug)
- Badekappe
- Haargummi für lange Haare
- wenn vorhanden Badelatschen (vermindert die Ausrutschgefahr)
- Duschzeug und Handtuch, nach Bedarf Bademantel
- unbedingt etwas zu Trinken für die Zeit nach der Stunde
Bitte nicht mitbringen: Schwimmhilfen, Schwimmbrillen, Schmuck, Spielzeug
Darf ich mein Kind in der ersten Schwimmstunde begleiten?
Um auch den Eltern die Möglichkeit zu geben, unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter, unser Kurskonzept und die Inhalte unserer Unterrichtseinheiten kennenzulernen, bieten wir in jedem Kurs am ersten und letzten planmäßigen Termin den sogenannten „Elterntag“ an. Ihr Kind soll dabei in aller Ruhe Vertrauen zu uns entwickeln und Sie können sich gerne vergewissern, dass ihr Kind bei uns gut aufgehoben ist. Bitte setzen Sie sich auf eine der vorhandenen Bänke, damit ihr Kind Sie sehen kann. Das Stehen, Sitzen oder gar Mitlaufen am Beckenrand ist nicht erwünscht, da es den Schwimmunterricht negativ beeinflussen würde. Unsere Trainer sind ausgebildet und erfahren im Umgang mit Kindern und sind in der Schwimmstunde die Bezugsperson für ihr Kind. Um hierbei für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, haben wir an dieser Stelle alle wichtigen Informationen für diesen Tag zusammengefasst:
- Der Elterntag gilt für alle Schwimmkurse. Das heißt, dass bei unseren Baby-, Kleinkind-, Eltern-Kind und Motivationsabzeichen-Kursen eine zweite Begleitperson mit in die Schwimmhalle kommen darf – jedoch nicht mit ins Wasser!
- Das Betreten der Halle ist nur in Badebekleidung sowie barfuß oder in sauberen Badeschuhen gestattet!
- Badebekleidung bedeutet: Badehose, Badeanzug, Badeshorts, Burkini, Bademantel (über Badehose, Badeanzug o.ä. und NICHT über der Straßenkleidung)!
- T-Shirts, Pullover, Tops o.ä zählen NICHT zu Badebekleidung!
- Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, darf die Halle nicht betreten!
- Wir können und werden keine Ausnahme von dieser Regelung machen – nicht für die kurzfristig eingesprungene Tante, die extra für diesen Tag angereiste Oma o.ä.!
Besonderheit für die Kurse im DINamare in Dinslaken:
- Am Elterntag ziehen Sie bitte einen zusätzlichen Coin, sodass die Begleitperson auch ins Schwimmbad kommen kann.
Bei einem Quereinstieg können wir die Möglichkeit des Zuschauens in der ersten Stunde nicht anbieten, da dies den laufenden Kursbetrieb stören würde.
Wir selbst haben die Auflage des Badbetreibers, dass nur Personen in Badebekleidung der Zugang zur Schwimmhalle gewährt werden darf, damit die Sauberkeit in den Schwimmbädern gewährleistet werden kann.
Auf diesem Weg bitten wir um die Unterstützung aller, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten.
Darf ich mein Kind in den folgenden Schwimmstunden begleiten?
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass sich Kinder häufig durch die Anwesenheit der Eltern ablenken lassen und ein ungestörter Unterricht folglich nicht stattfinden kann.
Deshalb gilt für die weiteren Stunden in allen Schwimmbädern: Bitte bringen Sie Ihr Kind wenige Minuten (maximal 5 Minuten) vor Beginn der Kursstunde in die Schwimmhalle und verlassen Sie diese daraufhin wieder. Zum Ende der Unterrichtsstunde holen Sie ihr Kind dort wieder ab – Bitte betreten Sie die Schwimmhalle erst zum Ende des Kurses, da ansonsten der Übungsbetrieb gestört wird. Während der Unterrichtsstunde ist der Aufenthalt in der Schwimmhalle nicht gestattet (siehe auch Wie ist der Ablauf vor und nach der Schwimmstunde?).
Sie haben in der ersten und letzten Unterrichtsstunde die Möglichkeit, sich den Unterricht anzusehen und die Fortschritte ihrer Kinder zu bewundern.
Für das DINamare bleibt es bei der Regelung, dass die Kinder im Barfußgang von den Übungsleitern vor der Unterrichtsstunde übernommen und danach wieder übergeben werden (siehe auch „Wie ist der Ablauf vor und nach der Schwimmstunde?“).
Eltern-Kind-Schwimmkurse werden grundsätzlich immer mit einer Begleitperson durchgeführt, die über die komplette Zeit der Kursstunde das Kind begleitet.
Wie ist der Ablauf vor und nach der Schwimmstunde?
Für die Bäder in Großenbaum, Meiderich, Bismarckstraße und Hünxe:
Sie helfen Ihrem Kind beim Umziehen und bringen es ca. 5 Minuten vor Kursbeginn in die Schwimmhalle – nicht eher! Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind weiß, dass es auf der Wärmebank sitzen bleiben soll und nicht ohne einen Übungsleiter ins oder ans Schwimmbecken darf. Nach dem Unterricht nehmen Sie Ihr Kind bitte wieder in der Halle in Empfang (Bitte betreten Sie die Schwimmhalle erst zum Ende des Kurses, da ansonsten der Übungsbetrieb gestört wird!), um von dort duschen zu gehen. Unsere Aufsichtspflicht endet mit dem Ende der Kursstunde.
Für das DINamare:
Sie helfen Ihrem Kind beim Umziehen und übergeben es im Barfußgang (zwischen Umkleide und Dusche) den dort bereitstehenden Übungsleitern. An dieser Stelle können Sie die Kinder nach der Unterrichtsstunde und dem anschließenden Duschen auch wieder in Empfang nehmen. Bitte beachten Sie, dass der Barfußgang aus hygienischen Gründen nicht in Straßenkleidung betreten werden darf!
Darf ich Fotos oder Videoaufnahmen anfertigen?
Es ist in allen Schwimmkursen ausdrücklich verboten, Bild- oder Videomaterial anzufertigen. Dies hat rechtliche Hintergründe und soll die Teilnehmer sowie unsere Kursleiter schützen. Dieses Verbot gilt für
- die Schwimmhalle und damit den Schwimmkurs an sich,
- den Bereich der sanitären Anlagen (Duschen und Toiletten),
- sowie die Umkleiden und sämtliche zum Schwimmbad gehörenden Gänge, Wege etc.
Dabei ist es irrelevant, ob das Bild- oder Videomaterial für den privaten Gebrauch ist, nur das eigene Kind abgebildet ist o.ä.
Wie und wann zahlt man die Kursgebühr?
Bei der Anmeldung entscheiden Sie, wie Sie zahlen möchten: Bankeinzug, Barzahlung und Überweisung sind möglich. Die Zahlung ist jeweils zum Kursbeginn fällig:
- Bankeinzug: Die Bankeinzüge werden in der Regel so terminiert, dass das Geld vor dem ersten Kurstermin eingezogen wird.
- Barzahlung: Bitte bringen Sie den fälligen Kursbeitrag in der ersten Stunde passend im Briefumschlag mit dem Vor- und Nachnamen des Kindes versehen in die Schwimmhalle.
- Überweisung: Der Kursbeitrag muss zu Beginn des ersten Kurstermins auf unserem Konto vorliegen. Unsere Bankverbindung finden Sie unter Kontakt.
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten und den fälligen Betrag für den jeweiligen Kurs finden sie unter Termine. Sollte es durch einen Stundenausfall unsererseits zu einer Überzahlung kommen, wird dies im nächsten Kurs berücksichtigt und verrechnet.
Müssen Fehlstunden bezahlt werden?
Findet der Unterricht statt, ist die Stunde zu bezahlen, auch wenn Ihr Kind in dieser Stunde fehlt. Vor Kursbeginn feststehende Termine, an denen kein Schwimmunterricht stattfinden kann, sind bereits in der Berechnung der Kursgebühr berücksichtigt. Sollte es unsererseits zu einem ungeplanten Stundenausfall (z.B. wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten) kommen, bemühen wir uns um einen Ersatztermin. Eine Kursübersicht finden Sie unter Termine.
Wie kündige ich einen Kurs?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail oder postalisch und mit dem Vor- und Nachnamen des Kindes versehen) und mit einer Frist von vier Wochen zum Kursende bei uns eingehen (Bsp. Kursende am 04.07.2016, Kündigungseingang bis 06.06.2016). Der letzte Tag zum Kündigen der Kurse wird auf den jeweiligen Anmeldeseiten ausgeschrieben. Jede Kündigung wird von uns per E-Mail an den jeweiligen Absender oder die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt. Sollte keine Bestätigung eingegangen sein, liegt es in Ihrer Verantwortung, dem nachzugehen.
Nachholtermine, die nach dem ursprünglichen Kursende liegen, haben keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist. Liegt bspw. der ursprünglich letzte Kurstermin am 04.07.2016 und es gibt einen Nachholtermin, der zu Kursbeginn nicht geplant war, bleibt die Kündigungsfrist für den 06.06.2016 bestehen.
In den Informationen zu den Schwimmkursen finden sie sowohl den ersten als auch letzten planmäßigen Kurstermin.
Erstattet mir die Krankenkasse die Kursgebühr?
Immer wieder erhalten wir Anfragen von Kursteilnehmern, ob unsere verschiedenen Kurse von den Krankenkassen bezuschusst oder die Kursbeiträge gar komplett erstattet werden. Hierzu möchten wir auf diesem Weg die Information an Sie weitergeben, dass unser Kursprogramm nicht von den Krankenkassen bezuschusst wird. Dies hat verschiedene Gründe, auf die wir vereinzelt eingehen möchten:
- bürokratische Zertifizierung als Grundlage für mögliche Bezuschussung
- aufwändige Zertifizierung seitens unserer Kursleiter – spezieller staatlich anerkannter Studien- oder Berufsabschluss und Zusatzqualifikationen vonnöten
- Beantragung der Förderung wäre unsererseits für jeden einzelnen Kurs notwendig – zu jedem Neustart müsste der Kurs neu beantragt und zertifiziert werden, was einen enormen Mehraufwand bedeuten würde
- Vertretungsstunden durch andere Kursleiter würden zu einem Verfall der Zertifizierung führen
- begrenzte Anzahl an Teilnehmern – dies würde zu höheren Preisen für die einzelnen Teilnehmer führen
- terminlich deutlich reduzierte und verkürzte Kurse
Die aufgeführten Punkte führen für uns dazu, dass wir die Zertifizierung und damit die mögliche Bezuschussung nicht beantragen, da wir den Mehraufwand an unsere Kursteilnehmer preislich weitergeben müssten, während nicht sichergestellt wäre, dass die Zertifizierung auch für jeden Kurs neu bestätigt werden würde.
Da Krankenkassen teils auch Ausnahmeregelungen anbieten, stellen wir es selbstverständlich frei, dass Sie sich bei Ihrer Kasse erkundigen, ob eine Bezuschussung o.ä. ermöglicht werden kann. Zudem können wir weiterhin gerne in den verschiedenen Bonusheften die regelmäßige Teilnahme an unseren Kursen bestätigen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder hier.
Wie viele Beleitpersonen dürfen beim Baby- und Kleinkind-Schwimmen mit ins Wasser?
In unseren Baby-, Kleinkind- und Eltern-Kind-Schwimmkursen werden die Kinder immer von einem Elternteil/Begleitperson im Wasser betreut. Am sogenannten „Elterntag“ darf ein zweiter Elternteil/Begleitperson mit in die Schwimmhalle kommen und von der Bank aus zuschauen. Es ist nicht möglich, dass eine zweite Begleitperson am Schwimmkurs teilnimmt. Die Gründe dafür sind die folgenden:
Ablenkung der Kinder
Jede Person um ein Kind herum sorgt für viele äußere Reize, die wiederum zu Ablenkung vom Wesentlichen – in diesem Fall vom Schwimmkurs – führen kann. Um diese Ablenkung so gering wie möglich zu halten, sollen sich die Kinder in unseren Schwimmkursen nur auf eine Begleitperson konzentrieren und mit dieser feste Abläufe einarbeiten, um das nötige Zutrauen in das Element Wasser und in die eigenen Fähigkeiten zu gewinnen.
Lärmpegel
Je größer die Gruppe im Wasser ist, desto größer wird der Lärmpegel. Dies führt für die Kinder zu einer starken Reizüberflutung und sorgt zudem für Unruhe in der Gruppe.
Übersicht der Kursleiter/in
Unsere Kursleiter/innen sind stets bemüht, auf alle Kinder individuell einzugehen und diese zu fördern. Dies wird unübersichtlich, je mehr Begleitpersonen im Wasser sind. Zudem tragen wir als Schwimmschule während der Kursstunde die Verantwortung für alle Teilnehmer/innen. Wenn jedes Kind nun von zwei Personen begleitet würde, stiege der Aufwand für unsere Kursleiter/innen enorm.