Hinweis:
zur Vereinfachung wurde das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
Dieses Schutzkonzept wurde ausgearbeitet von: Sabine Schmidt, Claudia Stockfleit-Schwarzer und Leah Kristin Segerath
Das Schutzkonzept wurde am 28.10.2024 abgeschlossen und am 24.03.2025 auf unserer Website www.swimming-turtles.de veröffentlicht.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst
Die Swimming-Turtles, als private Schwimmschule möchte allen Altersklassen vom Baby bis hin zum Erwachsenen das Element Wasser näherbringen; das Wasser zu erfahren und zu bewältigen, Schwimmen zu lernen und auch den Gesundheitsaspekt zu verfolgen.
Hierzu möchten wir einen harmonischen und geschützten Raum bieten und vor allem Kindern und Jugendlichen Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
Einleitung
Die Schwimmschule Swimming-Turtles hat den Leitsatz „Wasser macht Spaß“
Für uns heißt es nicht nur das Element Wasser und Schwimmen als Sportart kennen zu lernen, sondern auch jede Persönlichkeit zu respektieren und vor allem Kindern Schutz zu bieten. Darum haben wir nachfolgendes Schutzkonzept entwickelt.
Wir lehnen jegliche Art von Gewalt (körperlich, seelisch oder sexualisiert) ab.
Zielsetzung
In einer Schwimmschule steht der Aspekt des Schwimmenlernens und das Betreiben einer Sportart an erster Stelle. Dies soll allerdings in einem geschützten Raum und in respektvoller Weise vermittelt werden.
Da wir hauptsächlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und diese einen besonderen Schutz benötigen, möchten wir bereits präventiv arbeiten. Daher geben wir unserem Team Verhaltensregeln und einen Handlungsfaden für einen eventuellen Verdachtsfall/ Interventionsfall an die Hand geben.
Warum ein Schutzkonzept erstellen
Aufgrund der Sportart, der nötigen Hilfestellungen und Bekleidungsvorschriften entsteht bereits eine besondere Situation. So ist Vertrauen, Respekt und Achtsamkeit in der Schwimmhalle für uns sehr wichtig.
In der Schwimmhalle entstehen besondere Situationen aufgrund der Umkleidekabinen, Duschräume und Toiletten.
Wir möchten mit diesem Konzept unseren Trainern und Teilnehmern bzw. eventuellen Betroffenen eine Richtlinie an die Hand geben für:
respektvollem Umgang
Aufmerksamkeit
wie verhalte ich mich korrekt
wie verfahre ich im Verdachtsfall
Der Schutz der Kinder steht daher an erster Stelle.
Dieses Konzept soll eine Hilfestellung für ein Grenzen wahrendes und achtsames Miteinander und eine Hilfe für einen Verdachtsfall von Gewalt sein.
Kinderschutz:
Vermeidung von Ausbeutung, Missbrauch, Vernachlässigung, Entwürdigung, des schädlichen Umgangs für Kinder und gegebenenfalls die Reaktion darauf.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das Kind von Erwachsenen schlecht behandelt wird, oder Handlungen Erwachsener Schaden zufügen. Genauso fällt darunter etwas zu unterlassen, was das Kind für seine Entwicklung dringend braucht (ob bewusst, unabsichtlich oder aus Unwissenheit).
Was heißt Gewalt:
Gewaltausübung ist die Verletzung der Person und eine Machtausübung auf andere.
Es gibt die Verletzung persönlicher Grenzen, die einmalig, gelegentlich, unbeabsichtigt, korrigierbar sind. Diese sollten angesprochen werden, da das Verhalten entsprechend geändert werden kann und eine Entschuldigung ausgesprochen werden kann.
Weiterhin gibt es die Übergriffe, wo Grenzen bewusst ignoriert werden. Typisch für Täter, die manipulieren und isolieren wollen. Diese müssen aufgedeckt und den Betroffenen Schutz und Hilfe angeboten werden.
Zum Schluss die Straftat. Hierzu gehören auch Erstellen und verbreiten von Nacktbildern, sexuelle Berührungen, versuchter Sex, Vergewaltigung, Penetration, Handlungen vor dem Kind und am Kind und Anleitung zu Handlungen.
Welche Arten von Gewalt gibt es:
Physische Gewalt: das Zufügen von körperlichen Schmerzen (Schläge, Tritte, schütteln, werfen, verbrühen etc.) egal ob unbegründet oder begründet.
Emotionale Gewalt: hier spricht man von Kränkungen, oder wenn Gefühle einer Person verletzt werden. Wenn jemand dafür sorgt, dass man sich schlecht fühlt
Vernachlässigung: ist das Ausbleiben von Versorgungsleistungen, die für eine normale Entwicklung einer Person notwendig sind.
Gewalt von Kindern an Kindern: besteht größtenteils aus Ausgrenzung und Mobbing
Sexuelle Gewalt: bezeichnet verschiedene Formen der Machtausübung mit den Mitteln der Sexualität
Es geht daher nicht nur um sexuelle Befriedigung.
Darunter fällt auch die sexuelle Belästigung durch Worte, Bilder, Gesten und Handlungen mit und ohne direkten körperlichen Kontakt. Gemeint sind sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Exhibitionismus, Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen, unerwünschte Berührungen intimer Körperteile.
Sexuelle Handlungen ohne direkten Körperkontakt werden als Hands-off-Handlungen bezeichnet.
Sexuelle Übergriffe mit direktem Körperkontakt werden Hand-on-Handlungen genannt.
Jede dieser Formen von Gewalt schädigen das Kindeswohl und verletzen das Recht des Kindes auf eine glückliche Kindheit und eine normale Entwicklung.
Prävention
Ist die Vorbeugung einer Gefährdung.
Prävention von sexualisierter Gewalt:
Die Machtausübung bzw. die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann von allen Personen ausgehen, die für sie Verantwortung haben. Das können Personen im privaten/familiären Bereich sein oder auch aus dem schulischen/professionellen Umfeld stammen.
Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die einer Kindeswohlgefährdung entgegenwirken wollen. Hier soll der pädagogische und organisatorische Ansatz verfolgt werden. Als private Schwimmschule möchten wir jeglicher Art sexualisierter Gewalt, im Rahmen unserer Möglichkeiten, entgegentreten. Mit der Zielsetzung das Thema sexualisierte Gewalt offen und klar zum Thema machen, die Aufmerksamkeit diesbezüglich immer aufrecht zu halten.
Es muss ein sicherer Raum geschaffen werden, in dem persönliche Grenzen geachtet werden, eine Auseinandersetzung über Grenzverletzungen möglich ist und jede Form von Gewalt geächtet wird. Dabei ist es wichtig Kindern und Jugendliche über ihre Rechte aufzuklären:
- Dein Körper gehört Dir.
- Deine Gefühle sind wichtig! Achte auf sie!
- Nehme Dich ernst, wenn Dir etwas komisch vorkommt.
- Hilfe holen ist kein Verrat, sondern mutig!
- Nein heißt NEIN und muss respektiert werden.
- Schlechte Geheimnisse darf man weitererzählen.
Dieser klare und offene Umgang mit diesem Thema gewährleistet, dass Betroffene sich bei Problemen eher anvertrauen können. Erfahrungsgemäß werden Institutionen, in denen jegliche Form sexualisierte Gewalt kein Tabuthema ist, von Tätern eher gemieden.
Wir und unser Trainerteam stellen uns daher der Aufgabe, einerseits Grenzen zu achten und andererseits zu beobachten, ob es den Teilnehmern gut geht.
So können Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B.
- „Plötzliche“ Ängstlichkeit
- Starker Leistungsabfall, Selbstunsicherheit
- Interessenlosigkeit
- Passives Verhalten, Tendenz sich ständig zurückzuziehen
- Stimmungsschwankungen, emotionale Ausbrüche, extreme Scham- und Schuldgefühle
- Distanzloses Verhalten, sexualisiertes Verhalten
- Aggressionen, Gewalttätigkeit
- Ruhelosigkeit, Konzentrationsschwäche, Nervosität, Wahrnehmungsstörungen
Hinweise auf einen Vorfall sexualisierter Gewalt sein. Auch offensichtliche Merkmale auf die körperliche Gesundheit unserer Teilnehmer kann unser Trainerteam, aufgrund der im Schwimmsport gängigen Sportbekleidung beobachten und wahrnehmen.
Sollte etwas in dieser Richtung auffallen, sollen diese Personen angesprochen werden und eventuell einen möglichen Ansprechpartner bzw. Hilfeeinrichtung angeboten werden.
Über dieses Problembewusstsein, angemessener Einschätzung und eine klare Haltung sexualisierter Gewalt gegenüber, wird Missachtung konsequent geahndet werden und so potenzielle Täter abgeschreckt werden.
Mit diesem Schutzkonzept wollen wir:
- Transparenz schaffen und eine Vertrauensbasis aufbauen
- Übergriffe verhindern, gegebenenfalls erkennen, Opfer schützen
- Im Verdachtsfall oder einem Tatbestand Hilfestellung/einen Handlungsleitfaden, Sicherheit geben
- Potenzielle Täter „ausschließen“
Umgang mit Fotografien, Medien und Internet
Es ist grundsätzlich verboten Aufnahmen (Fotos oder Filme) von den Teilnehmern und Trainern zu machen. Weder in der Schwimmhalle noch in den Räumlichkeiten wie Umkleide, Dusche etc., um zu verhindern, dass diese Aufnahmen ohne Einverständnis im Internet erscheinen.
Weiterhin soll verhindert werden, dass eventuelle unangemessene Aufnahmen veröffentlicht werden (das Recht am eigenen Bild), oder Aufnahmen mit pornografischen Inhalten weitergegeben werden.
Bei Verwendung eines Bildes vor allen in öffentlich zugänglichen Medien ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Bei der Veröffentlichung (auch im Internet) von regelkonform angefertigten Aufnahmen ist auf die Präsentation der Person auf die daraus resultierende Außenwirkung zu achten. Aufnahmen werden auf Wunsch eines Betroffenen nach Rücknahme der Einwilligung gelöscht, soweit dies den Swimming-Turtles mit angemessenem Aufwand und ohne entstehende Kosten möglich ist.
Umgang mit Nikotin, Alkohol und sonstigen Rauschmitteln
Das Team der Swimming-Turtles sind mehr oder weniger Vorbilder für unsere jungen Teilnehmer. Darum verfolgen wir die Nulltoleranz hinsichtlich Rauschmittel in den Einsatzzeiten.
Medikamente werden nicht von den Trainern an den Teilnehmer erfolgen, mit Ausnahme der ausdrücklichen Beauftragung der Erziehungsberechtigten, im Falle eines Notfalls.
Verhaltenskodex und Führungszeugnis
Ein weiterer Bestandteil des Kinder Schutz Konzeptes ist die Unterzeichnung des Ehrenkodexes durch alle unsere Mitarbeiter. Dieser beinhaltet klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und der Unterzeichner verpflichtet sich diese einzuhalten. Eine Mitarbeit ohne Anerkennung des Verhaltenskodexes ist nicht möglich.
Dieser Ehrenkodex ist zur Information als Anlage diesem Konzept beigefügt.
Überdies verpflichten sich die Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Die Mitarbeiter werden über das Kinder-Schutzkonzept informiert und ein Verhaltens-Leitfaden wird vorgestellt.
Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes
Risikoanalyse
Allgemeine Gegebenheiten des Schwimmunterrichts, d.h. ein Trainer ist niemals allein mit einem Teilnehmer in der Halle. Der Schwimmunterricht ist auf den Leistungsstand der Kinder/Jugendlichen ausgelegt. Trainer sind immer als Team vor Ort.
Das Angebot der Umkleidekabinen ist nach Geschlecht getrennt, wobei das Geschlecht einer eventuellen Begleitperson (Elternteil) die Art der Umkleidekabine bestimmt. Die Trainer klopfen vor Betreten der Räumlichkeiten an und warten auf eine Rückmeldung.
Die Duschräumlichkeiten sind ebenfalls nach Geschlecht getrennt. Siehe Umkleidekabinen. Hier betreten ebenfalls nur männliche Trainer die Herrendusche und weibliche Trainerinnen die Damendusche. Trainer/innen selbst duschen zum Schluss, wenn alle sich alle Teilnehmer in den Umkleidekabinen befinden.
Toilettengänge der Kinder und Jugendlichen sollen eigenständig erledigt werden. Im Ausnahmefall begleitet der Trainer/in das Kind bis zur Toilette und wartet, für alle einsehbar, im Zwischengang auf das Kind, um es wieder zum Schwimmtraining mitzunehmen. Für die Aufsicht der restlichen Gruppe ist vorher gesorgt worden.
Bei leichten Sportverletzungen werden die Eltern gerufen/informiert und Erste Hilfe geleistet.
Bei schweren Sportverletzungen wird ein Sanitäter gerufen und Erste Hilfe geleistet und die Eltern informiert.
Trainer verabreichen keine Medikamente.
Im Zweifelsfall wird immer ein Krankenwagen bzw. Notruf gewählt.
Bekanntmachung
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept der Schwimmschule Swimming-Turtles wird dem Team (Angestellten sowie Honorarkräften) als Kopie ausgehändigt;
sowie auf unserer Website veröffentlicht.
Die Ansprechpartner werden auf der Homepage benannt und vorgestellt.
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
Bei den Swimming-Turtles sind 2 Personen als Beauftragte bzw. Ansprechpersonen benannt worden. Diese haben eine Schulung erhalten und sind für folgende Aufgaben zuständig:
Ansprechperson für Teilnehmer (Kinder und Jugendliche und deren Eltern) für Fragen zum Thema Kinderschutz
Ansprechperson für Mitarbeiter im Verdachtsfall
Ansprechperson für Betroffene von (sexualisierter Gewalt)
Ansprechperson für Dritte, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben
Mitwirkung bei der Prävention sexualisierter Gewalt
Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und der Schwimmschule sowie externer Fachlichkeit.
Beauftragte der Swimming-Turtles:
Claudia Stockfleit, claudia@swimming-turtles.de, Tel.-Nr.: 0203 9898580
Leah Segerath, Leah@swimming-turtles.de, Te.-Nr.: 0203 9898580
Ein männliches Teammitglied wird schnellstmöglich nachbenannt.
Schulung und Ausbildung
Unsere Ansprechpartner/Beauftragte werden durch eine Schulung/Workshop auf Ihre Aufgaben vorbereitet.
Das Trainerteam wird auf einer internen Fortbildung informiert und aufgeklärt.
Verhaltensleitfaden für das Trainerteam
(angelehnt an den Ehrenkodex, diesem Konzept als Kopie beigefügt)
- Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle.
- Ich respektiere andere sowie ihre Meinungen, sofern sie nicht gegen unsere Wertvorstellungen verstoßen.
- Nein heißt NEIN.
- Ich komme meiner Aufsichtspflicht nach.
- Ich achte auf Umgangsformen.
- Ich halte die Absprache bezüglich der Umkleidesituation, Duschen, Toilettengänge und angemessener Sportbekleidung ein.
- Ich sorge für ein offen einsehbares Verhalten.
- Hilfestellung (leichte oder flüchtige, nicht regelmäßige körperliche Berührungen der Geschlechtsteile sind keine Straftat, aber zu vermeiden).
- Ich beachte den richtigen Umgang mit Sportverletzungen.
- Ich gehe verantwortungsvoll mit der Nutzung von Smartphones um.
- Es gibt keine privaten Treffen und Kontakte mit dem Kind/Jugendlichen.
- Achtsamkeit (körperliche und seelische Unversehrtheit).
- Offenheit und Hilfeangebot.
- Ich schreite ein bei Verletzungen des Verhaltenskodexes oder bei Feststellung einer Machtausübung durch Dritte.
Intervention
beinhaltet das Eingreifen/Einschreiten und Handeln im Verdachtsfall. Maßnahmen ergreifen, um Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Es ist daher wichtig Verdachtsmomenten, Hinweisen, Beschwerden und Gerüchten sensibel nachzugehen, zu prüfen und den Rat Dritter hinzuzuziehen.
Liegt ein Verdacht vor:
1. Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht immer an erster Stelle
2. Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen hilft niemanden
3. Verdächtige Personen nicht mit dem Verdacht konfrontieren
4. Keine Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte, bis der Verdacht bestätigt ist
5. Vertrauliches Gespräch mit der Teamleitung, Beauftragten für sexuelle Gewalt und/ oder der Chefin führen
6. Fachleute, wie z. B. Deutscher Kinderschutzbund, Zartbitter eV, Dunkelziffer eV, etc. zu Rate ziehen
7. Keine eigenen Ermittlungen durchführen
8. Dem Betroffenen keine Versprechungen machen, die man nicht halten kann
9. Sofern der Verdacht nicht auf ein Familienmitglied fällt, Einbeziehung der Eltern
10. Dokumentation des Verdachts: Beobachtungen, Gespräche, weitere Schritte. Hier haben wir eine Vorlage in unserem Kinder-Schutz-Konzept hinterlegt.
Was, wenn sich ein Verdacht bestätigt:
1. Natürlich steht hier der Schutz des Kindes/Jugendlichen wieder an erster Stelle
2. Sofortiges Trennen von Opfer und Täter, so dass es nicht zu weiteren Übergriffen kommen kann
3. Genaueste Dokumentation über gemachte Beobachtungen, geführte Gespräche etc.
4. Bildung eines Krisenteams, welches möglichst klein gehalten werden soll, d. h. Hinzuziehung des Ansprechpartners und der Chefin der Schwimmschule, eine Vertrauensperson des Betroffenen, bzw. die Person, die die Beobachtungen gemacht hat und gegebenenfalls eine Person einer Fachberatungsstelle
5. Der Täter sollte mit sofortiger Wirkung freigestellt /entlassen werden. Eine Sondierung sollte also mit größtmöglicher Sorgfalt, Umsicht und Diskretion vorgenommen werden.
6. Auch hier wieder Fachleute miteinbeziehen, die bei weiteren Verfahrensmöglichkeiten beraten und eventuell eine Anzeige machen
7. Dem Betroffenen die Herstellung eines Kontakts zu einer Fach- und Beratungsstelle anbieten und vlt. bei der Kontaktaufnahme helfen
Für uns als Trainer besteht eine Handlungspflicht gegenüber dem Kind/Jugendlichen.
Protokollierung des Verdachts
Der Schutz des Betroffenen steht immer im Mittelpunkt. Um das Vorgehen im Verdachtsfall nachvollziehbar zu machen, sollten die ersten Äußerungen des Opfers, die eigenen Gedanken und alle folgenden Handlungsschritte schriftlich festgehalten werden. Es sollen keine Mutmaßungen oder Interpretationen aufgeschrieben werden. Zitate müssen als solche gekennzeichnet werden.
Regeln für die Dokumentation von Gesprächen
Name des Verfassers, Ort und Datum der Notiz
Ort und Zeitangabe (auch die Länge) des dokumentierten Gesprächs
Beteiligte Personen
Umfeld und Situation des Gesprächs
Anlass: Wer ist auf wen zugekommen?
Keine Bleistiftnotizen
Möglichst genaue Wiedergabe des Wortlauts des Betroffenen
Gespräch möglichst zeitnah dokumentieren
Eine Vorlage wird diesem Konzept als Anlage beigefügt und für das Trainerteam in den Schwimmhallen frei zugänglich gemacht.
Maßnahmen und empfohlene Schritte:
Ein Hinweis oder eine Beobachtung über ein Fehlverhalten wird an die Vertrauensperson bzw. Ansprechpartner der Schwimmschule oder je nach Schwere des Vorwurfs direkt an eine Person für den Kinder- und Jugendschutz. Sollte ein schwerwiegenderer Fall vorliegen beruft die Beauftrage für sexuelle Gewalt das Krisenteam ein.
Dieses Krisenteam
Prüft die Meldung auf Befangenheit und behandelt die Angelegenheit mit Sachlichkeit und sorgt für Transparenz für alle Beteiligten. Die Angelegenheit wird vertraulich behandelt; alle Schritte, Gespräche und Sitzungen werden protokolliert und der Datenschutz gewahrt. Da dieser Verdacht zum Tatbestand werden kann, sind chronologische schriftliche Auszeichnungen für eventuelle folgende juristische Verfahren hilfreich.
Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen
Hilfsangebot machen und Gesprächsbereitschaft signalisieren.
Sofern nicht beteiligt, die Eltern informieren (das erfordert i d R die Einwilligung des Betroffenen).
In Härtefällen eine Fachberatungsstelle informieren, psychologische Unterstützung einholen, gegebenenfalls eine Meldung an die Polizei und Jugendamt.
Maßnahmen zum Umgang mit der verdächtigen Person
Das Krisenteam sucht mit dieser Person ein Gespräch zu einem angemessenen Zeitpunkt.
Dieses Gespräch wird zu dritt geführt. Eine Person führt das Gespräch mit der verdächtigten Person und eine weitere Person führt ein Protokoll. Hierbei wird der Verdacht sachlich und anonymisiert ausgesprochen.
Bei einem schweren Verdacht betroffene Personen sofort trennen, d. h. Beurlauben und ein Hausverbot erteilen, bis der Verdacht geklärt ist.
Bei fälschlich getroffener Vermutung muss die Rehabilitation erfolgen und dies kommuniziert werden.
Dokumentation und Datenschutz
Die Firmeninhaberin ist von der Beauftragten bzw. vom Krisenteam darüber zu informieren, dass Gespräche geführt wurden und mit welchem Ergebnis. Alle Gespräche sind vertraulich und präzise zu führen und darf nur mit Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben werden. Diese Dokumentation ist auf Zugriff Dritter zu schützen.
Die Dokumentation sollte möglichst genaue Angaben enthalten, was geschehen ist.
Datum, Uhrzeit, Ort und Situation, Namen von Zeugen und entsprechende Angaben (möglichst Originaltöne) und die Unterschrift des Verfassers sollten festgehalten werden. Der Name der Person unter Verdacht sowie des möglicherweise Betroffenen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zu anonymisieren.
Hilfe-Einrichtungen:
- Unterstützung Gewalt im Sport, Landessportbund NRW e.V., www.dsj.de/Kinderschutz
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, 0800 22 55 530
- Nummer gegen Kummer, 0800 116111, www.nummergegenkummer.de
- Zartbitter e.V.
- Wildwasser, info@wildwasser.de
- Dunkelziffer e.V., mail@dunkelziffer.de
- Hilfe-Telefon Berta, 0800 30 50 750, hilfe-telefon-missbracuh.online
- Deutscher Kinderschutzbund, 030-214809-0
- Jugendamt Stadt Duisburg, 0203 940-00, jugendamt@stadt-duisburg.de
Anhang:
Ehrenkodex
Dokumentation – Vorlage – Gesprächsprotokoll
Quellen:
Safe Sport, Handlungsleitfaden der Deutschen Sportjugend im DOSB
Deutsche Sportjugend Arbeitshilfen und Materialien
Deutsche Schwimmjugend dsv Jugend, Kinder- und Jugendschutz
Landessportbund NRW e.V. Schutz vor Gewalt im Sport
DLRG – sexualisierte Gewalt, Kinder- und Jugendschutz
TV-Staufen e.V., Kinderschutzkonzept